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Wir informieren.

Wir beraten und vermitteln.

Rund um Kinderrechtsfragen.

UN-Kinderrechte

Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Schweiz 1997 in Kraft getreten. Die Schweiz hat seither darauf zu achten, dass Kinderrechte eingehalten werden. Gemäss Art. 12 der Kinderrechtskonvention sollen Kinder und Jugendliche in Verfahren, von denen sie betroffen sind, angehört werden. In der Realität werden diese Rechte jedoch noch unvollständig umgesetzt. 
 

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